Albrecht-Altdorfer-Gymnasium

Sprachliches und Humanistisches Gymnasium

Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium

Regelungen AKSL

Regelungen zu angekündigten kleinen schriftliche Leistungsnachweisen „AKSL“

Generell gilt:

  • Die Lehrkräfte entscheiden im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung, welche Arten von kleinen Leistungsnachweisen sie in einer Klasse verlangen. Dies wird den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern (Elternabend) frühzeitig, transparent und verbindlich mitgeteilt. Gemäß § 21 GSO sollen mündliche und schriftliche Leistungsnachweise in allen Vorrückungsfächern gefordert werden und sollen sich auch auf grundlegende Ergebnisse und Inhalte des bisherigen Kompetenzaufbaus beziehen.
  • Eine Lehrkraft kann sich ausschließlich für angekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise oder unangekündigte Stegreifaufgaben entscheiden oder auch beide Formen für möglich erachten.
  • Angekündigte kleine Leistungsnachweise können in allen Jahrgangsstufen gefordert werden (Jgst. 5-13).

Für angekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise gilt am AAG konkret:

  • Der Stoffumfang beträgt maximal zwei Wochenstunden. Zur jeweiligen Lehrplaneinheit gehöriges „Grundwissen“ bzw. „Grundfertigkeiten“ können mit abgeprüft werden.
  • Sie werden spätestens in der Stunde vor dem für den AKSL geplanten Termin angekündigt.
  • Die Lehrkräfte tragen die AKSL in WebUntis als „Test“ einund informieren die Klassen mündlich über den Termin.
  • Die Bearbeitungszeit für einen AKSL liegt bei 20 bis maximal 25 Minuten, in der Oberstufe sind bis zu 30 Minuten plus Einlesezeit möglich.
  • Das Anforderungsniveau entspricht dem einer Stegreifaufgabe.
  • An einem Tag, an dem ein großer Leistungsnachweis oder eine Kurzarbeit gefordert werden, kann kein AKSL stattfinden.
  • An einem Tag dürfen maximal zwei AKSL stattfinden.
  • Ob darüber hinaus eine andere Lehrkraft an diesem Tag außerdem eine Stegreifaufgabe hält, liegt in deren pädagogischem Ermessen.
  • In der Regel werden AKSL einfach gewichtet.
  • Schülerinnen und Schüler, die in einer der für den AKSL relevanten Unterrichtsstunden nicht im Unterricht anwesend waren, aber ausreichend Zeit hatten, um sich den Stoff anzueignen und sich bei Fragen an die Lehrkraft zu wenden, nehmen an dem AKSL teil.
  • Da AKSL angekündigte Leistungsnachweise sind, werden sie in der Regel auch gemäß § 27 GSO nachgeschrieben. Davon kann im Einzelfall in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft abgewichen werden.

Stand: 23.05.2025

Kontakt

Albrecht-Altdorfer-Gymnasium
Minoritenweg 33
93047 Regensburg

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 07:30-15:30 Uhr
Fr: 07:30-13:30 Uhr

Sekretariat:
Tel. 0941/507-4022/4023
Fax 0941/507-4019
E-Mail: aag@schulen.regensburg.de

Telefon für Absenzen:
Tel. 0941/507-4022 bzw.
Tel. 0941/507-4023

Aktuelle Termine

3. August 2026
  • Sommerferien

4. August 2026
  • Sommerferien

5. August 2026
  • Sommerferien

6. August 2026
  • Sommerferien

7. August 2026
  • Sommerferien

8. August 2026
  • Sommerferien

9. August 2026
  • Sommerferien

10. August 2026
  • Sommerferien

11. August 2026
  • Sommerferien

12. August 2026
  • Sommerferien

13. August 2026
  • Sommerferien

14. August 2026
  • Sommerferien

15. August 2026
  • Sommerferien

16. August 2026
  • Sommerferien

17. August 2026
  • Sommerferien

18. August 2026
  • Sommerferien

19. August 2026
  • Sommerferien

20. August 2026
  • Sommerferien

21. August 2026
  • Sommerferien

22. August 2026
  • Sommerferien

23. August 2026
  • Sommerferien

24. August 2026
  • Sommerferien

25. August 2026
  • Sommerferien

26. August 2026
  • Sommerferien

27. August 2026
  • Sommerferien

28. August 2026
  • Sommerferien

29. August 2026
  • Sommerferien

30. August 2026
  • Sommerferien

31. August 2026
  • Sommerferien

1. September 2026
  • Sommerferien

2. September 2026
  • Sommerferien