Persönliche Daten
Änderungsmitteilung (persönliche Daten)
Absenzen und Beurlaubung
Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht
Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht Unter- und Mittelstufe
Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht Oberstufe
Antrag Ethik-/Religionsunterricht
Erklärung zur Teilnahme am Ethikunterricht
Erklärung zur Teilnahme am Religionsunterricht
Antrag auf Schülerbeförderung
Erfassungsbogen Schülerbeförderung Landkreis Kelheim
Änderungsmitteilung Stadt Regensburg
Erfassungsbogen Schülerbeförderung Stadt Regensburg bis Jahrgangsstufe 10
Erfassungsbogen Schülerbeförderung Stadt Regensburg ab Jahrgangsstufe 11
Änderungsmitteilung Landkreis Regensburg
Erfassungsbogen Schülerbeförderung Landkreis Regensburg bis Jahrgangsstufe 10
Erfassungsbogen Schülerbeförderung Landkreis Regensburg ab Jahrgangsstufe 11
Lernförderung im Rahmen des Bildungspakets für hilfebedürftige Kinder
Informationen
Formblatt (Bestätigung der Schule im Rahmen der Bewilligung von Lernförderung)
Unterstützungsangebote zur Finanzierung von Klassenfahrten/Ausflügen
- Falls Sie soziale Leistungen beziehen (SGB-II, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG, Sonstiges):
Formular: „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Klassenfahrten/Ausflüge”
Stadt
Landkreis - Falls Sie Unterstützung benötigen, aber keine soziale Leistungen beziehen:
Antrag beim Direktorat (Oskar-Karl-Forster-Stiftung; Voraussetzungen vgl. Merkblatt http://www.km.bayern.de/download/5742_okf_merkblatt.pdf); Formulare im Sekretariat des AAGs oder online erhältlich (Bitte alle Dokumente mitbringen) - Antrag beim Elternbeirat des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums (Elternbeirat)
Was ich am AAG wissen muss
Hausordnung (Stand: Schuljahr 2024/25)
Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Umsetzung des Masernschutzgesetzes in den Schulen (Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung) für Schülerinnen und Schüler
Verantwortlicher für die Datenerhebung im Zusammenhang mit dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) ist die besuchte Schule.
Die personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers werden von der Schule zum Zweck der Umsetzung des Masernschutzgesetzes verarbeitet. Die Schule hat den Nachweis zu prüfen, ob die Schülerin oder der Schüler über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern verfügt, eine Immunität gegen Masern aufweist oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Masern geimpft werden kann.
Der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz wird im erforderlichen Umfang (Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 20 Abs. 9 und Abs. 10 Infektionsschutzgesetz – IfSG und Begründung hierfür) in einem Musterbogen dokumentiert. Dieser wird, soweit ein Schulverhältnis begründet wird oder bereits besteht, Bestandteil der Schülerakte. Die für den Nachweis bei der Schule vorgelegten Dokumente sind nur zur Prüfung der Voraussetzungen notwendig und werden nach Abschluss dieser nicht gespeichert.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 2 Nummer 16, § 20 Abs. 8 bis 10, 13 Infektionsschutzgesetz.
Die Daten werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen an folgende Stellen weitergegeben (Empfänger von personenbezogen Daten:)
- ggf. zuständiges Gesundheitsamt bei nicht oder nicht zureichend erbrachten Nachweis (s.o.; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
- ggf. zuständige Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- aufnehmende Schule bei Schulwechseln (§ 39 BaySchO)
An öffentlichen Schulen erfolgt eine Dokumentation des Nachweises in der Schülerakte. Daher gilt die Speicherfrist des § 40 S. 1 Nr. 2 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO).