Schülerinnen und Schüler können einen Auslandsaufenthalt zu unterschiedlichen Zeiten durchführen. Zu beachten ist dabei, dass je nach gewähltem Zeitraum das Bestehen einer Probezeit zum direkten Aufrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe notwendig ist.
Informationen für Schüler und Schülerinnen des G9
Auslandsaufenthalt ohne anschließende Probezeit
- Nach bestandener Jahrgangsstufe 9 erfolgt ein einjähriger Schulbesuch im Ausland. Im Anschluss wird die 10. Jahrgangsstufe besucht.
- Erfolgt der Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 und wird nach Rückkehr zum zweiten Halbjahr die Jahrgangsstufe 10 bestanden (evtl. ist eine Nachholung von Leistungsnachweisen des 1. HJ notwendig), kann ohne Probezeit in Jahrgangsstufe 11 vorgerückt werden.
- Wird die Schule im Ausland nach Bestehen der Jahrgangsstufe 10 ganzjährig besucht, kann nach Rückkehr in Jahrgangsstufe 11 aufgerückt werden.
- Nach bestandener Jahrgangsstufe 10 erfolgt ein einjähriger Schulbesuch im Ausland. Im Anschluss wird die 11. Jahrgangsstufe besucht.
- Erfolgt der Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 und wird nach Rückkehr zum zweiten Halbjahr die Jahrgangsstufe 11 bestanden (evtl. ist eine Nachholung von Leistungsnachweisen des 1. HJ notwendig), kann ohne Probezeit in Jahrgangsstufe 12 vorgerückt werden.
- Nach bestandener Jahrgangsstufe 11 erfolgt ein einjähriger Schulbesuch im Ausland. Im Anschluss wird die 12. Jahrgangsstufe besucht.
Auslandsaufenthalt mit anschließender Probezeit
- Wird in Jahrgangsstufe 10 die Schule im Ausland ganzjährig oder im zweiten Halbjahr besucht, kann anschließend auf Probe in die Jahrgangsstufe 11 vorgerückt werden.
Die Probezeit geht bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts 11/1.
- Wird in Jahrgangsstufe 11 die Schule im Ausland ganzjährig oder im zweiten Halbjahr besucht, kann anschließend auf Probe in die Jahrgangsstufe 12 vorgerückt werden.
Die Probezeit geht bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts 12/1.
Besonderheiten:
Mittlerer Schulabschluss: Da der Mittlere Schulabschluss bei einem Auslandsaufenthalt in Jahrgangsstufe 10 erst mit dem Bestehen der Probezeit in Jahrgangsstufe 11 nachträglich bestätigt wird, kann im Anschluss an das Auslandsschuljahr in Jahrgangsstufe 10 kein direkter Wechsel in die Fachoberschule erfolgen.
Die Bestätigung über die bestandene Probezeit in zum Ende des 1. Halbjahres in Jgst. 11 gilt in Verbindung mit dem Jahreszeugnis 9 bei Vorrücken auf Probe gemäß § 35 GSO als Nachweis über den Mittleren Schulabschluss.
Latinum: Wenn das Schuljahr oder -halbjahr, in dem das Latinum erworben wird, im Ausland verbracht wird, können Schülerinnen und Schüler das Latinum u.a. durch eine Latinumsprüfung ggf. nach oder vor dem Auslandsaufenthalt erwerben. Weitere Informationen zum Erwerb des Latinums erteilt Herr OStR Dr. Johannes Buhl.
Nützliche Links
Angebote für einen Auslandsaufenthalt gibt es unter anderem auf folgenden Seiten:
- Die wichtigsten Austauschprogramme (bayern.de)
- „Botschafter Bayerns“ entdecken fremde Länder!
- BJR: Bayerischer Jugendring – bjr
- Aktion Bildungsinformation e.V. Stuttgart, Verbraucherschutz in Bildungsfragen (abi-ev.de)
- JuBi – JugendBildungsmesse: Auslandsjahr, Schüleraustausch & Gap Year
- Auf in die Welt: Die Messe für Auslandsaufenthalte und internationale Bildung: aufindiewelt.de
- Rausvonzuhaus | Auslandsaufenthalte für Jugendliche
- Vda Kultur (vda-kultur.de)
Allgemeine Auskünfte zum Schulbesuch im Ausland erteilt Frau OStRin Nadja Wallner.
Beurlaubungen für Schulbesuche im Ausland werden mit einem formlosen Schreiben beim Direktorat beantragt.