Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.04.2024 alle neuen Artikel auf unserer Homepage den Regelungen zur geschlechtergerechten Schreibung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entsprechen. Gemäß den Empfehlungen des Staatsministeriums sollen geschlechtergerechte Texte sachlich korrekt, verständlich und gut lesbar sein, ohne dass Sonderzeichen wie Sternchen („Gendersternchen), Unterstrich („Gendergap“), Doppelpunkt oder andere Kurzformen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen innerhalb von Wörtern verwendet werden. Die Anpassung erfolgt gemäß § 22 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern. Wir bitten zu beachten, dass ältere Artikel von dieser Anpassung ausgenommen sind.