neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ab der 11. Jahrgangsstufe
Entscheidet man sich für Spanisch, muss es bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe, also über drei Schuljahre, belegt werden (erreichtes Sprachniveau: B1). Spanisch wird zudem weiterhin als einstündiges Wahlfach ab der 9. Jahrgangsstufe angeboten.
Warum Spanisch wählen?
„Jede neue Sprache ist wie ein offenes Fenster, das einen neuen Ausblick auf die Welt eröffnet und die Lebensauffassung weitet.“ (Frank Harris, irisch-englischer Autor, 1856-1931)
Weltsprache Spanisch
- Spanisch wird von ca. 450 Millionen Menschen weltweit gesprochen.
- Spanisch ist damit nach Mandarin-Chinesisch die Sprache mit der zweithöchsten Sprecherzahl weltweit. Allein in den USA gibt es 45 Millionen Menschen, deren Muttersprache Spanisch ist (Hispanics).
- Spanisch ist Amtssprache in über 20 Ländern.
Deutschland Beziehungen zur spanischsprachigen Welt
- Spanien ist das beliebteste Reiseziel des deutschen Tourismus.
- Deutschland ist Spaniens zweitgrößter Handelspartner nach Frankreich.
- In Spanien sind weit über 1000 deutsche Firmen mit Tochtergesellschaften präsent.
- Deutschland ist das viertwichtigste Lieferland für Lateinamerika.
Spanischsprachige Kultur
- Spanien und Lateinamerika sind spannende Kultur- und Literaturräume.
- Viele Tanz- und Musikstile kommen aus dem spanischsprachigen Raum.
- Die spanische und lateinamerikanische Küche hat viel Interessantes zu bieten.
Abwahl von Latein
Wählt man Spanisch, wird dadurch am AAG Latein ersetzt, nicht also Englisch, Altgriechisch oder Französisch. Das Latinum erhält man, wenn mindestens die Note 4 im Jahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe erreicht wird.
Die neu zu erwerbende Grammatik sowie der Wortschatz erfordern ein konsequentes Mitlernen über das ganze Jahr hinweg sowie Disziplin im Nachbereiten der Unterrichtsstunden. Ein gutes Sprachgefühl ist von Vorteil, jedoch erzielen auch naturwissenschaftlich Begabte gute Erfolge. Für sie ist es die Möglichkeit, eine dritte Fremdsprache zu erlernen.
Sollte jemand bereits Schwierigkeiten mit anderen Fremdsprachen haben bzw. um die Versetzung bangen, ist die Wahl von Spanisch nicht anzuraten. Ist man unsicher, ob Spanisch spätbeginnend in Frage kommt, kann man eine Fremdsprachenlehrkraft um deren Einschätzung bitten.
Spanisch sollte keinesfalls gewählt werden, weil man Latein aufgrund schlechter Noten ablegen möchte. Die Noten in Spanisch gleichen sich in solchen Fällen in der Regel nach einem Jahr denen von Latein an. Spanisch muss bis zum Abitur belegt werden – Latein hingegen kann nach der 11. Jahrgangsstufe abgelegt werden.
Belegungspflicht
Spanisch findet in der 11. Jahrgangsstufe mit vier Stunden, in 12 und 13 mit jeweils drei Stunden statt. Da in der 11. Klasse nur jeweils drei Stunden für jede Fremdsprache vorgesehen sind, wird die vierte Stunde durch eine Intensivierungsstunde abgedeckt. Diese ist gerade im Anfangsunterricht für die Festigung der neu erworbenen Sprachkenntnisse unverzichtbar, führt aber zu einer Wochenstunde mehr Pflichtunterricht (Latein ist dreistündig, Spanisch vierstündig).
Darüber hinaus erfolgt auch eine frühe Festlegung für die Profilbildung in der Oberstufe. Denn es gilt, dass jeder Schüler wählen muss zwischen
- einer zweiten Naturwissenschaft
- oder Informatik (nur am NTG möglich)
- oder einer zweiten Fremdsprache.
Durch die Wahl von Spanisch als zweiter Fremdsprache in der Oberstufe kann nur eine Naturwissenschaft besucht werden, in der dann alle vier Halbjahresleistungen einzubringen sind (d.h. sie zählen für die Abiturnote). Spanisch gilt nicht als fortgeführte Fremdsprache.
Die Belegung von Spanisch (spätbeginnend) bedeutet keine Einschränkung bei der Wahl des fünften Abiturprüfungsfaches (z.B. sind Sport oder Informatik möglich).
Profilbildung in der Oberstufe, Abitur, Einbringung der Leistungen
Mit der Wahl von Spanisch in der 10. Klasse sind bereits drei Stunden des Profilbereichs festgelegt, es verbleiben noch zwei Stunden aus dem übrigen Wahlangebot.
Spanisch kann als fünftes Abiturprüfungsfach (neben D, M, einer Fremdsprache und einer Gesellschaftswissenschaft) gewählt werden. In einer spät beginnenden Fremdsprache wie Spanisch ist nur die mündliche Abiturprüfung (Kolloquium) möglich.
Wer Spanisch belegt, entscheidet sich für ein sprachliches Profil. Wird Spanisch als Abiturprüfungsfach gewählt, müssen alle vier Halbjahresleistungen eingebracht werden. Ansonsten müssen drei von vier Halbjahresleistungen eingebracht werden, es sei denn, die sog. Optionsregel wird in Anspruch genommen, dann zwei statt drei.
Weiterführende Informationen
https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/gymnasium/11/spanisch/spaet-fremdsprache
https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/gymnasium/12/spanisch/grundlegend-spaet
https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/gymnasium/13/spanisch/grundlegend-spaet